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Axel Schünemann
Notiz zum „nicht-gelebten Leben“


(Zur Seminar-Sitzung vom 16. 7. 2009, "Philosophie der Gewalt", von Prof. Dr. Christoph Weismüller an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf)



Die Frage, was es mit dem Topos des "nicht-gelebten Lebens" auf sich habe, stellte sich im Anschluss an eine Definition des Seminarleiters: Schuld, das sei der nicht-gestorbene Tod. Wäre demnach das nicht-gelebte Leben die Sühne?

Diese Sühne, so hatte ich es jedenfalls verstanden, geht vom Subjekt der Schuld aus: "Ich habe mein Leben nicht gelebt." Die selbstmitleidige Klage, deren Entsühnungsstrategie aber nicht aufgehen kann. Wem gegenüber wird denn gesühnt? Was haben denn Andere davon, dass ich mein Leben nicht lebe?

So wurde aber die Frage vom Seminar nicht aufgenommen. Die Diskutierenden fertigten diese Frage im schnellen Konsens mit dem (richtigen) Bescheid ab, dass es sich um eine fragwürdige Moralisierung, eine illegitime Abwertung des Lebens eines Anderen handele:

"Du hast dein Leben nicht gelebt." So wurde diese Frage (unwidersprochen) verstanden.

(Die gleiche Gegenfrage: Was haben andere davon, dass ich mein Leben lebe? Die Lizenz, selber ihr Leben leben zu dürfen, schuldig zu sein?)

Es sei hier hingegen die selbstmitleidige Klage bedacht, unabhängig davon, ob dieses auch gemeint war.

Selbstverständlich gibt es wichtigere Themen für Philosophie, als nun ausgerechnet das luxuriöse Selbstmitleid, wie es sich in einem solchen Satz zum Ausdruck bringt. Auch im Jahr 2009 muss ein Großteil der Menschheit tagtäglich um das nackte Überleben kämpfen und verfügt über keine Ressourcen, um sich solchen Fragen widmen zu können. Neurosen sind ein Luxus derjenigen, denen es am Mangel mangelt, an Krieg im engen Sinn, und von denen ein gewisser Teil in der Therapiegesellschaft den wirklich Therapie-Bedürftigen die Ressourcen – in der Konkurrenz ums Kranksein, um Papas/Mamas (der Therapeuten) liebevolle Zuwendung – abgraben. Allein, die Irrelevanz dieser typischen Midlife-Krisis-Frage zu behaupten, hat etwas von dieser Irrelevanz selber, denn auch die philosophische Reflexion ist etwas, das einer gewissen Abwesenheit subsistenzieller Nöte bedarf, das eigentlich ein, angesichts der globalen Ungerechtigkeit, angesichts also der kulminierenden Schuld, ganz ungehöriger Luxus ist (konkretistisch lesbar: un-gehöriger Luxus = visuell-abständig erscheinendes Glänzen). Deshalb bedarf die philosophische Reflexion stets des Denkens dieser ihrer Bedingtheit, des Bedenkens ihrer Opferbasiertheit, um sich nicht in blanker Affirmation ihrer selbst, als große positive Alternative zum Kritisierten, billig einzurichten.


So wäre es ein absurder Witz, wenn jemand, der von sich sagt, er habe sein Leben nicht gelebt, nun, statt verspätet mit dem Leben des Lebens zu beginnen, sich in dieser Haltung als Selbstbestrafung für sein Nicht-Gelebt-Haben einrichtet, sein Leben weiterhin nicht lebt, weil er meint, es nicht anders verdient zu haben. So arbeitet das Selbstmitleid seiner selbstreferenziellen Selbsterhaltung zu.

Ebenso absurd jedoch wäre der Versuch des Ausbruchs, insofern er als panische Abwendung vom Nicht-Gelebt-Haben stets am Nicht-Gelebt-Haben festhält, an einer Verhinderung des Lebens durch den Willen, jetzt aber schnell noch das Leben auskosten zu müssen. Die Dialektik des Dispositionsansinnens: Sperrt man sein Leben ein, so kann man es nicht leben, lässt man es frei, so fliegt es auf und davon …

Definiert wurde: Schuld, das sei der nicht gestorbene Tod. Nicht gesagt wurde: Schuldig-sein gegenüber Anderen sei der nicht-gestorbene Tod. Die Differenz ist wichtig: Es geht bei der Schuld hier nicht um Schuld gegen jemanden, sondern um Schuld an sich, um die Schuld des Seins. Also muss auch die Sühne auf dieser Ebene und nicht als Sühne irgendwem gegenüber gedacht werden. Weil das nicht-gelebte Leben keine Sühne irgendwem gegenüber, sondern Schuld gegen sich und Beschuldung gegen den immer mitbetroffenen Anderen ist, kann das Nicht-Leben des Lebens keine Sühne an sich sein. Beschuldung des Anderen ist sowieso keine Sühne.

Also ist es doch der Tod, der die Schuld des Nicht-Gestorbenseins sühnt!? Sühnung im Tod, der als noch nicht gestorbener Tod nun aber schuldtilgend mitstirbt? Mitnichten, denn selbstverständlich verbietet der Begriff des Todes den Begriff einer Entsühnung post mortem, die stürbe nämlich ebenfalls mit (womit keinerlei metaphysisch bestimmte Aussage über die finale Empirie verbunden ist, außer eben der, dass Empirie-haben-Können und Tod sich begrifflich gegenseitig ausschließen), denn die Schuld, der nicht-gestorbene Tod, bezieht sich wie gesagt nicht auf irgendwelche Schuld(en) am/beim Anderen, die vom Anderen erlassen werden könnte(n), sondern auf die Fundamental-Schuld des Seins selbst, jenseits aller begründeten oder unbegründeten Schuld- oder Unschuldgefühle und jenseits jeder Verhandelbarkeit von Schuld, das heißt (in aller Selbstwidersprüchlichkeit): jenseits von Geltung. Mein Tod kann mir von niemandem erlassen werden, weder von der Religion, die solche Erlassung verkünden zu dürfen meint, noch von der Wissenschaft, die solche Erlassung irgendwann realisieren zu können meint, während es doch gerade eine wissenschaftliche Erkenntnis ist, dass selbst das Universum endlich sei (ob big rip oder big crunch: keiner wird’s erleben und also verifizieren oder falsifizieren können).

Denn deshalb sterben alle Menschen auch wirklich: weil die absolute Geltung der Schuld als nicht-gestorbener Tod keine Geltung beanspruchen muss; der Tod braucht keine Geltung; er tritt einfach ein.

Anders gesagt: Schuld ist ein Begriff des Lebens, nicht des Todes. Und: Der Tod selbst ist kein Begriff des Todes, des Unbedingten, sondern ein Begriff des Lebens, des Bedingten.

Deshalb zieht sich der vorgestellte Tod als Repräsentation des A-Repräsentativen passager mitten durch das Leben: als Trennung von Geist und Körper, Bewusstsein und Unbewusstem, Wachen und Schlafen, Erinnern und Vergessen, Qualität und Quantität, Gegenwart und Vergangenheit, Anwesenheit und Entzug. Der nicht-vorgestellte, endgültige Tod jedoch ist nicht bloß irgendeine Entziehung, sondern per definitionem ihre radikale Auslöschung.

So muss, wenn Entsühnung nicht durch den Tod möglich ist, Entsühnung anders hergestellt werden. Nur dass die subjektiv erschlichene Entsühnung (aktuelles Beispiel: die Narkose-Sucht des King of Pop, todesmimetischer Konkretismus) keine objektive (der Tod des King of Pop), die es also nicht geben kann, ist.

Hier taucht nun der Selbstvorwurf auf: "Ich habe mein Leben nicht gelebt", das heißt (im Zweifel auch gegen die Intention desjenigen, der es sagt): "Ich habe mich nicht genug verschuldet, ich habe zu wenig Prämie eingestrichen, ich habe mir zu wenig geopfert/opfern lassen und zuviel von mir selbst." Und so wurde die Entsühnung wider ihre Unmöglichkeit behauptet, indem die Schuld, der nicht-gestorbene Tod, anerkannt wurde durch ihre/seine (angebliche) Minimierung als nicht-gelebtes Leben.

So mag es denn sein, dass am Lebensabend der Satz seine findige Dummheit vervollkommnet: "Ich habe mein Leben nicht gelebt, aber ich habe mir überhaupt nichts vorzuwerfen!" Bravo! Nach solcher Selbstbezogenheit der Schuldfrage, auf striktem Kurs zur Identität, kann nur noch das Vergessen des Vergessens kommen, das mitnichten als doppelte Negation zur Position, zur Erinnerung, führt, sondern das in den Tod als die Identität von Vergessen und Vergessen des Vergessens mündet.

Sterben, Tod, das ist das entsubjektivierende Vergessen des Nicht-Gestorbenseins, das Vergessen der Schuld.

Das entsubjektivierende Vergessen der Schuld führt aber nicht zur (stets nur subjektiv behaupteten) Freiheit von Schuld, und also auch nicht zur Sühne.

Insofern Leben zunächst einmal bedeutet, noch nicht gestorben zu sein, ist das nicht-gelebte Leben das nicht-gelebte Noch-nicht-Gestorbensein. Kann man sagen, dass das "nicht" des Gelebthabens und das "Noch-nicht" des Gestorbenseins sich aufheben? Dann hieße dies: Das nicht-gelebte Leben ist das gelebte Gestorbensein. Eine Banalität, nicht aber dann, wenn dies nicht als bloße Übersetzung des nicht-gelebten Lebens, sondern als Begehren der Unbedürftigkeit verstanden wird, als des Lebendigseins, des Opfers, der Schuld und also des (nicht gestorbenen) Todes unbedürftiges Leben, das aber im Selbstvorwurf des Betrugscharakters dieser seiner Entscheidung zur Todesmimesis inne wird.

Was wäre denn, so müsste die Gegenfrage lauten, das "gelebte Leben"? Wann würde ein Leben als gelebt empfunden? Wenn man das weiß, warum hat man dann dem nicht nachgegeben? Wenn man das aber nicht weiß, nur weiß, dass man sein Leben nicht gelebt hat, woher weiß man dann, dass man sein Leben nicht gelebt hat? Wie stellt man das fest? (Man könnte sagen: "Ich wusste damals nicht, dass ich das jetzt so empfinden werde." Gut, dann weiß man freilich auch jetzt nicht, was man später einmal denken und empfinden wird. Und das betrifft weniger die Hoffnung, man möge sich später mit seinem Nicht-Gelebt-Haben-Wollen versöhnen können, als den Verdacht, dass das Selbstmitleid zum Lebensende und zum Leben insgesamt als wiederum abgewehrte Todeserkenntnis/-abwehr dazugehört.)

Ist das "gelebte Leben" das gelebte Noch-nicht-Gestorbensein, so erscheint hier das Lebendige ebenfalls als Todesmimesis, jedoch anders, als Auseinandersetzung mit dem Sterben. Gelebt zu haben heißt somit: ein Sterben inszeniert und überlebt zu haben. Also nicht Todesmimesis, sondern einen trickreichen Schritt davor: Sterbensmimesis, der Kick der Gefahr. Welche Absurdität aber, solchermaßen das Leben seines Lebens in einer Summe des ausgestoßenen Adrenalins ausdrücken zu wollen.

Der Selbstvorwurf, sein Leben nicht gelebt zu haben, unterstellt die Aufhebung der Differenz von Todesmimesis und wirklichem Tod: "Und jetzt ist mein Leben so gut, wie vorbei, selbst, wenn ich noch etwas zu leben habe, kommt doch die verlorene Zeit nicht wieder." Der Selbstvorwurf beinhaltet somit erstens die Erkenntnis einer falschen Todesmimesis und eines darin sich darstellenden falschen Begehrens, falsch, weil die rasende Zeit diese Falschheit auslöscht, und zweitens der Wunsch, diese Erkenntnis wieder los zu werden: die apokalyptische Todesmimesis zu quittieren und die epikalyptische Sterbensmimesis sich anzueignen.

"Ich habe mein Leben nicht gelebt, ich habe dein Leben gelebt." Der Vorwurf an den Anderen, an die Gesellschaft, an das berufliche Umfeld, vor allem aber an die Eltern, an den Partner, an die Kinder. Jedoch: Habe ich dein Leben gelebt, so habe aber doch ich dein Leben gelebt. Es war meine Entscheidung, eine freie Entscheidung, deren Freiheit jedoch, wie alle Freiheit, aus der vorgegebenen Unfreiheit resultiert. Der Vorwurf fremdbestimmten Lebens behauptet allerdings die eigene Unfreiheit, wendet sich aber nicht wirklich gegen sie, nämlich als Freiheits-emphatische Wendung gegen den Anderen, sondern belässt sie in der Selbstgefälligkeit der eigenen Opferpositionierung.

"Ich habe mein Leben nicht gelebt, du hast mein Leben gelebt." Der gegen sich gewendete (indifferenzierende) Neid, der den Anderen nicht als Anderen anerkennt, Gegenspieler des anerkennenden (Differenz anerkennenden) Neids, der nicht zur Paralysierung führt. Diese gegen sich selbst gewendete, bloß vorgestellte Übergriffigkeit auf den beneideten Anderen pariert eine ebenso im Status der Vorstellung geschehene Übergriffigkeit durch den Anderen, der allein dadurch, dass er das Leben führt, das ich gerne führen würde, schuld an meiner Entsagung ist. Und dieses hat sich objektiviert als globalisiertes Medium der Globalisierung: als Internet.

So ist es auch erst im Internetzeitalter möglich, zu sagen: "Ich habe mein Leben nicht gelebt" anstatt zu sagen: "Ich habe dieses oder jenes noch nicht gelebt". Alles oder Nichts. Totalität oder Tod und am besten beides: Absolutheit.

Unter der Herrschaft dieses Mediums ist es schlechterdings niemandem mehr vergönnt, sein Leben leben zu können (auch dem Asketen nicht): allein schon, dass man im Internet nachschauen kann, wie man sein Leben richtig lebt, verhindert, dass man sein Leben leben kann. Denn man kann der medialen Vorgabe nicht nur nicht nachkommen, man kann ihr auch nicht entkommen. Sie hält alle Möglichkeiten richtigen Lebens parat. Sie kalibriert alles Abweichende, stellt noch für den Exzess technische Anleitungen zur Verfügung und entzieht so in einer Thesaurierung aller Varianten des Lebens diesem jede Möglichkeit der Individuierung. Dabei muss man dieses Medium nicht einmal wirklich konsumieren, um in dieser Logik medialer Totalisierung verstrickt zu sein; es reicht, das Bewusstsein zu haben, dass man es kann – und das persönliche Umfeld wird schon dafür sorgen, dass man dieses Wissen nicht los wird –, denn die trotzige Abwendung ist dasselbe: fremdbestimmt durch das Medium selbst.

Das ist nicht wirklich neu: Schon Kino, Fernsehen und, aus der präelektrischen Zeit stammend, das Theater, überhaupt alle Literatur, hat schon immer das Leben hypothetisch durchgespielt und so der Reflexion über das gelebte und nicht-gelebte Leben die innere Bühne bereitet, den Menschen geformt, befreit und unterworfen. Schon den frühesten Medien der Menschheit ist die Bereitstellung der Möglichkeit zum Gedankenspiel inhärent, die Einladung zum Betrug, das ist nicht nur nicht neu, sondern Konstituens des Menschlichen. Aber das Moment der Enteignung, vor allem der dinglichen, der Enteignung der Produktionsmöglichkeiten des Subjekts (totalisierte Arbeitslosigkeit als Ausfall der Vermittlung im und als Medium), wiegt im globalisierten Medium schwerer, denn das des Befreienden (der Vermittlungsfunktion des Mediums).

So gibt es kein eigenes mehr, weil alles eigene bereits global das andere ist.

Und folglich kann niemand mehr sein Leben leben, sondern nur noch sich die passende Schablone anderen Lebens – am besten gleich mit Hilfe der Gentechnologie – aussuchen.

So wird die Unfreiheit totalisiert als vorgegebene Wahlfreiheit (Freiheit zu …), als Zerrbild von Freiheit (Freiheit von …).

Die Lesart "Du hast mein Leben gelebt" leistet mithin die verbitterte Abwendung von einer Reflexion über den objektiven Übergriff auf das "mein" durch die modernen Medien hin zu einem, dieses Technisch-Mediale sich rückaneignenden Übergriff des "mein" auf das "du", auf den Anderen. So soll mein nicht-gelebtes Leben Medium des Anderen sein, "Jetzt bin ich einmal an der Reihe! (schuldlos mein Leben zu leben)", und das ich im Anderen sein Leben als meines oder mein Leben als seines leben: "Du wirst/du sollst mein Leben leben", das phantasmatische Überleben des Todes im Anderen. Das nicht-gelebte Leben wird zum nicht-gestorbenen Tod des Anderen, zu seiner Schuld, die dann er zu sühnen hat und nicht ich.

Wie in der vorherigen Variante des fremdbestimmten Lebens wird auch hier, im fremdbestimmenden Leben, die unvermeidliche Funktion des Anderen (als Anderer meiner selbst, als Anderer, der mich definiert) mit dem Status des Anderen (als unausgewiesener, unbezogener Anderer) verwechselt.

Ebenso die Verwechslung des Status der Vergangenheit mit dem der Zukunft. Die Vergangenheit wird durch eine virtuelle, durch eine Vergangenheit im Konjunktiv, ersetzt. "Ich hätte mein Leben leben können." Virtualität, Ausgedachtes/-gemaltes, verspricht (ver-spricht) jedoch, nur in Bezug auf Künftiges einen gewissen Sinn zu machen, als Konstitution der Schablone der Wahlfreiheit (Freiheit zu …).

So enthält das ungelebte Leben den Reflex (ob auch die Reflexion, das ist zweifelhaft) auf das Problem der Zeit. Das Vergehen der Zeit meint den Schwund an Zukunft, an Virtualität, an Möglichkeiten, sein Leben doch noch leben zu können. Zeit ist der tödliche Aufschub des Todes.

So muss die Virtualität, die Möglichkeit, der Konjunktiv als Konjunktion von Schein und Sein, aus der Zukunft in die Vergangenheit (subjektiv) und in die Dauer des Medialen (objektiv) transferiert werden. Allein, so wird die Zukunft um das ihre gebracht, nur ist just das der Zweck: die Zukunft (und damit der Tod) soll bereits vergangen und das Vergangene nicht gewesen, nicht gelebt sein. Das Zuviel des Nicht-Gelebten führt zur Ziellosigkeit. Nicht wäre in der verbleibenden Zeit noch etwas zu leisten, ein in der Vergangenheit Ausgelassenes nachzuholen, sondern alles. So überfordert sich das Bewusstsein des nicht-gelebten Lebens für den kärglichen Rest seiner Zeit und kehrt, gegebenenfalls nach kurzer Rebellion, brav in sein nicht-gelebtes Leben zurück, selbst und zumal, wenn dieses sich als radikale Wende ausgibt.

Denn dies alles geschieht unter der Herrschaft des Stands der Medien: Zukunft als ihre Virtualität gibt es erst unter der Kondition von Medien, von Dingen und Begriffen; Vergangenheit gibt es erst unter dieser Kondition; das Wissen um den Tod gibt es erst unter dieser Kondition; die Gattung Mensch gibt es erst unter dieser Kondition und also auch erst das nicht-gelebte Leben, der nicht-gestorbene Tod und die Gewalt. (Womit keinerlei lebensphilosophische Behauptung irgendeiner Natur-Unschuld verbunden ist. Die Idealisierung des mythischen Urzustands unbewusster Natur verkennt zum einen diesen und zum anderen ihre eigene mediale Immanenz als gewaltkumulierende Spitze des Medialen selbst.) Das Medium selber ist das nicht-gelebte Leben und der nicht gestorbene Tod die Darstellung seines, des Mediums, Wesens. Und zwar nicht erst im elektronischen Zeitalter, sondern vom sich im Mensch-konstitutiven Medialen entziehenden, mythischen (gleichermaßen historischen und logischen) Anbeginn des Menschen an, als dieser Anbeginn selber.

Die virtualisierte ist die totalisierte Vergangenheit. In dieser Indifferenz des "war gewesen" und des "hätte gewesen sein können" als Negation des Gegenwärtigen ("ist nicht"), klärt sich das Bewusstsein über das, was Vergangenheit tatsächlich ist, auf: Fiktion.

Vom Tod her gedacht ist das nicht-gelebte Leben und das gelebte Leben dasselbe: nämlich nicht. Die Differenz davor ist die von Erinnerung (das gelebte Leben), Erinnerung eines Nichterinnerbaren (das nicht-gelebte Leben) und sich vollendende Nichterinnerung (das Sterben). Sie, die Differenz, löst sich dahingehend auf, dass in der Voraussicht auf den Tod die Vorstellung meines Nichtseinwerdens zur Vorstellung der Auslöschung jeder Memorialität führt, welche Vorstellung die der Auslöschung jeder Vergangenheit, meines Gewesenseinwerdens, beinhaltet. So würde der Tod das Niegewesenseinwerden und das gelebte Leben wie das nicht gelebte dereinst das nie gelebte Leben gewesen sein werden, fortzusetzen als heinzsche n-Future: "es würde gewesen sein werden (sein werden sein werden – ohn' Unterlaß)." (Heide Heinz/Melanie Heinz)1 Ob du nun dein Leben lebst oder nicht, das ist in Bezug auf den Tod und also in Bezug auf die Zukunft, in der er auf dich wartet, völlig egal. Die schöne Erinnerung auf dem Sterbebett wird dir beim Sterben nicht helfen, sondern in der Trauer um das Verlorene sich der Klage um das Nicht-Gelebte angleichen. Ob du dein Leben lebst oder nicht, hat, wenn überhaupt, nur je jetzt und niemals sonst einen Sinn. Weder in Bezug auf die Vergangenheit, noch in Bezug auf die Zukunft. Es gibt nur das sich je verlierende Jetzt und einmal würde es nicht einmal mehr das gegeben haben werden haben werden …

So ist das hilflose Bewusstsein des nicht-gelebten Lebens einerseits die Aufklärung der a-memorialen Radikalität des Todes als Nichtgewesenseinwerden und andererseits in der Unterscheidung des gelebten vom nicht-gelebten Leben die Verdeckung der Radikalität der Entwertung durch den Tod selbst, die falsche Behauptung der Virtualität des Lebens als Totalität des Gedächtnisses. Jedoch indifferenzieren sich im Tod Qualität und Quantität des Lebens. In der verschwindenden Quantität des Lebens schwindet die Qualität, die aber erst so in die Welt kam, als negentropisches 'qualifiziertes' Schwinden der Quantität, mit. Das letzte Wort hat der Tod, der es aber, zu keiner Positivität mitsterbend, gar nicht haben kann.

So sollte dieser Text enden: mit dem Wort "Tod", also mit einem Wort und nicht mit dem Tod selbst. Nicht präsentiert sich der Tod (gar noch als zynisches Therapeutikum seiner selbst), es repräsentiert sich vielmehr das Begehren jeder solchen Zitation des Todes im und als Ding, hier als Schrift-Ding: der begehrten dinglichen Enteignung des Todes (als seine Aneignung).

So endet dieser Text nicht mit dem Tod, sondern mit dem Betrug jeglicher Repräsentation, mit dem Selbstbetrug des gestorbenen Todes, nicht aber als falsche Schuldquittierung, sei es der Subjekte durch die schuldigen Dinge, sei es der Entschuldung der Dinge durch die schuldigen Subjekte, sondern als Erkenntnis der Falschheit jeglicher Freisprechung, ohne die (im Plural: d.h. ohne Erkenntnis, ohne Falschheit und ohne Entschuldung) der Mensch nicht sein kann.

(Juli 2009)

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Heide Heinz/Melanie Heinz, n-Future. Es würde ein Traum gewesen sein werden sein werden,
in: Rudolf Heinz, Somnium Novum. Zur Kritik der psychoanalytischen Traumtheorie. Vol. I,
Wien: Passagen 1994, S. 127.
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